Wir bilden in nachfolgenden Klassen aus

Klassen AU, A

Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen; Bei Bewerbern unter 25 Jahren beschränkt. 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25kW (34 PS). Beinhaltet Klassen A1 und M.

Klasse A1

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS). Beinhaltet Klasse M. Mindestalter 16 Jahre. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH).

Klasse B

Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg zG. Auch Anhänger mit einer max. zG die kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz, wenn Kombination max. 3,5t zG.

Klasse BF17

Ab Januar 2008. Weitere aktuelle Informationen in Kürze hier.

Klasse BE

Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zG über 750 kg.

Klasse M

Moped, Mokick (Roller) max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbH). Mindestalter 16 Jahre.

Mofa

Prüfbescheinigung. Mindestalter 15 Jahre.